Das neue Urheberrecht

Am Freitag, den 25. Januar 2002, hat der Deutsche Bundestag ein neues Urheberrechtsgesetz verabschiedet. Schon im Vorfeld gab es Streitigkeiten, Querelen und ganzseitige Anzeigen von Verlegern in diversen Tageszeitungen, in denen vor dem neuen Urheberrechtsgesetz gewarnt und die Bundesregierung aufgefordert wurde, das neue Gesetz nicht in dieser Form zu verabschieden.
Doch worum dreht es sich eigentlich?
Das neue Urheberrechtsgesetz von Justizministerin Herta Däubler-Gmelin hat als Kernpunkt eine Aussage, die die Verleger dazu veranlaßte, eine Gegenkampagne zu starten.
Nach dem neuen Gesetz besteht für Autoren, Journalisten und andere Kreative Anspruch auf eine "angemessene Bezahlung" für jede Form der Nutzung seines Werkes - also auch für die elektronischen Verwertung z.B. Diese angemessene Bezahlung soll zwischen den Medien- und Autorenverbänden in Tariftabellen ausgehandelt werden.

Ausgangspunkt der Überlegungen war, daß die Verlage, laut Bundesregierung, gegenüber den Autoren eine große wirtschaftliche Macht darstellen, die von den Verlagen auch entsprechend ausgeübt wird. So passierte es bisher des öfteren, daß ein Autor, der überraschend einen recht großen Erfolg mit seinem Buch erzielte, nicht am kommerziellen Erfolg des Buches teilhaben konnte, da er vom Verlag nur pauschal bezahlt wurde.
Zwar gab es auch bisher schon so etwas wie einen "Bestsellerparagraphen", der für Nachzahlungen an den Autor sorgen sollte, wenn sein Buch überraschend großen Erfolg hatte, doch kam dieser eigentlich kaum zur Anwendung.
Doch auch andere Kreative wurden bisher nur pauschal vergütet, seien es z.B. Drehbuchautoren, deren Film zwar ein großer Erfolg wird, aber nicht unbedingt auch in kommerzieller Hinsicht für den Verfasser des Scripts, oder aber Übersetzer, z.B. die jahrelange Übersetzerin der Asterix-Comics, die mit ihren Übersetzungen gewiß auch ihren Anteil am enormen Erfolg der Comics hier in Deutschland hatte.
Ihr Honorar von 1.500 DM pro Band war im Laufe der Jahre nur geringfügig angehoben worden, während der Ehapa-Verlag mit den deutschen Asterix-Bänden in letzter Zeit einen Gesamtumsatz von mehr als fünfhundert Millionen DM erzielte.
Das neue Gesetz ermöglicht es jetzt, daß Autoren bei unerwartetem Erfolg ihrer Werke ihre Forderungen an die einzelnen Rechteverwerter richten und nachverhandeln können. Der vorherige Ansatz im neuen Gesetzentwurf, daß die Autoren ihre Forderungen pauschal an ihren Verlag richten, der danach erst die einzelnen Rechtverwerter zur Kasse bittet, wurde auf Druck der Verlage entsprechend geändert.
Ebenso geändert wurde die geplante "unechte Rückwirkung" laufender Verträge, die entsprechend hohe Nachzahlungen an die Autoren durch die Verlage erfordert hätte. Statt dessen wird es jetzt einen "Fairnißausgleich" durch die Verbesserung des Bestsellerparagraphen geben.

Das neue Urheheberrechtsgesetz soll also die Rechte der Autoren stärken und den sogenannten "Buy-Out" durch die Verlage verhindern, die bisher den Erfolg der Bücher nicht immer an den Autoren weitergeben mußten.

Doch mit dem Anspruch auf "angemessene Bezahlung" sehen Verleger nun ihre Zukunft gefürchtet. Sie argumentieren mit der notwendigen Mischkalkulation, bei der ein Bestseller etliche andere, kaum erfolgreiche, Bücher finanziert. Muß nun der finanzielle Erfolg der Bestseller fairer als bisher mit den Autoren geteilt werden, gerät, so die Verleger, das ganze Fundament ins Wanken und es wird schließlich weniger Belletristik in Deutschland geben.

Der enorme Protestlauf der Verleger hat seinen Erfolg gehabt. Der Gesetzestext wurde diverse Male geändert. Selbst am letzten Tag, als das Gesetz zur Verabschiedung stand, wurden noch Änderungen vorgenommen. Dies hat allerdings die Justizministerin auch selbst zu verantworten, da nach einem bereits im letzten Jahr erzielten Kompromiß Herta Däubler-Gmelin kurz vor der geplanten Verabschiedung diverse Passagen des Gesetzes eigenmächtig noch einmal verändert hatte - und das, so die Verleger, zum Nachteil der Verlage. In der Tat hätte manche Passage ein großes finanzielles Risiko für die Verlage dargestellt. So auch z.B. das Recht, finanzielle Forderungen für übersetzte Ausgaben eines Romans im Ausland beim Erstverlag in Deutschland geltend zu machen. Dies wurde wieder gestrichen. Letztlich kann es auch für Autoren nicht im Interesse liegen, wenn die Verlage finanziell in Schieflage geraten.

Gestrichen wurde auch der vorgesehene Zwang zur Akzeptierung eines Schiedsspruchs bei Vertragsstreitigkeiten zwischen Verlag und Autor. Statt dessen gibt es jetzt lediglich eine freiwillige Verpflichtung, solche Schiedssprüche auch anzuerkennen. Die Justizministerin ließ aber erkennen, daß sie - sobald klar, wird, daß diese Freiwilligkeit nicht zum gewünschten Erfolg führt - doch noch gesetzlich eingreifen wird.

In Zukunft sollen die Verlage und Medienunternehmen mit dem Verband der Schriftsteller Tariftabellen aushandeln. Mußte bisher also jeder Autor um sein Honorar mehr oder weniger feilschen, soll es in Zukunft auf diesem Sektor mehr Rechtssicherheit geben.
Da aber die Annahme dieser Tariftabellen nach der Änderung in letzter Minute allein auf freiwilliger Basis erfolgt, kann bei Rechtstreitigkeiten vor Gericht diese Tariftabelle nicht als bindende Regelung herangezogen werden.

Doch trotz aller Änderungen und aller Konfusion und Änderungen kurz vor Schluß: das neue Gesetz stärkt die Position der Autoren und Kreativen und wird seinen Teil dazu beitragen, daß ein fairerer finanzieller Ausgleich zwischen Kreativen und Verlag stattfindet als es bisher oft der Fall war.

Inwiefern sich das neue Gesetz auf die Medienlandschaft in Deutschland auswirken wird, kann allerdings nur die Zukunft zeigen.

Mit dem in letzter Sekunde erzielten Kompromiß zeigen sich jetzt zumindest sowohl Schriftstellerverbände als auch Verleger durchaus zufrieden. Allein die Filmindustrie, die nun ihre Drehbuchautoren stärker am Erfolg ihrer Werke beteiligen muß, fürchtet, größere Rückstellungen bereithalten zu müssen. Allerdings wird dann in Deutschland für Drehbuchautoren nur das Einzug halten, was bereits in Hollywood Usus ist: Beteiligung am Erfolg des Filmes.

Der Versuch, die endgültige Fassung des Gesetzestextes zu beschaffen, scheiterte leider, weil z.B. auf der offiziellen Seite des Justizministeriums nur ein PDF-Dokument mit dem Gesetzesentwurf in Fassung vom 31. Mai 2001 vorliegt.
Das Chaos bei der Verabschiedung des Gesetzes fordert wohl seinen Tribut. Sobald das neue Urheberrechtsgesetz in Textform vorliegt, wird Storyline-Net diesen hier zur Verfügung stellen.

Geschrieben von Thomas

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